Zehn Jahres Begrenzung für den Beitrag wurde abgeschafft.
Wenn selbst mindestens 500 Euro jährlich in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, erhält man einen Beitrag von 500 Euro, unabhängig vom Alter des Bergbauern. Der Beitrag zur Zusatzrente für Bergbauern konnte max. 10 Jahre lang bezogen werden. Aufgrund eines Vorschlages um Gesetzesänderung ist es dem Südtiroler Bauernbund gelungen diese 10 Jahresbegrenzung abzuschaffen, somit kann der Beitrag jährlich bis zur Erreichung der Rentenvoraussetzungen weiter bezogen werden - insofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Sollte dies der Fall sein, fließen jährlich 500 Beitrag zusätzlich zu den selbst eingezahlten Beträgen in die Zusatzrente: bei jährlicher Antragstellung für 15 Jahren sind dies bis zu 7.500 Euro.
Berechtigt für den Beitrag sind alle Bergbäuerinnen und Bergbauern, deren Betrieb auch die Voraussetzungen für den Zuschuss auf die Bauernversicherung INPS und folgende Bedingungen erfüllt:
Zugangsvoraussetzungen im Überblick
- mindestens 50 Erschwernispunkte
- mindestens 1 und höchstens 40 Großvieheinheiten;
- höchstens 3 ha Obst- oder Weinbaufläche;
- höchstens 22.000 € außerbetriebliches Bruttoeinkommen von Seiten des Titelträgers und der bauernversicherten Familienmitglieder.
Jene Personen, die bereits in den letzten Jahren den Beitrag beantragt haben, sind aufgerufen bis 30.09.2023 den Antrag zu stellen und die Einzahlung von 500 Euro bis Jahresende vorzunehmen.
Wichtig: Für das Ansuchen wird eine Stempelmarke zu 16€ benötigt. Wir bitten Sie diese schon im Vorfeld zu besorgen.
Voraussetzungen für das Jahr 2024 schaffen
Um den Beitrag auf die Zusatzrente im nächsten Jahr beantragen zu können, müssen die Berechtigen innerhalb heuer noch selbst mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Jetzt ist die beste Gelegenheit, sich darüber zu informieren und somit die Voraussetzung zu schaffen, den Beitrag zu erhalten.
Wer 2024 das Ansuchen um Beitrag auf die Zusatzrente stellen möchte und noch in keinen Zusatzrenten eingeschrieben ist, sollte dies sowie die Erstzahlung der 500 Euro bis Ende des Jahres 2023 nachholen.
Die nötigen Informationen erteilen die Mitarbeiter*innen im Infopoint Zusatzrente in den Büros des Bauernbund-Patronates ENAPA in den Bezirken.