Ab 17. Juli können die Gesuche gestellt werden.
Mit dem Bilanzgesetz 2017 wurde eine neue Prämie für die Kleinkinderbetreuung „buono nido“ genannt, eingeführt. Diese beinhaltet einen jährlichen Beitrag von maximal 1.000 Euro, welcher direkt an den ansuchenden Elternteil vom NISF/INPS überwiesen wird. Der Beitrag wird in elf Monatsraten ausgezahlt und dient zur Bezahlung von Kleinkinderbetreuungseinrichtungen.
Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kinder ab Geburten 2016 bis Erreichung des dritten Lebensjahres des Kindes. Dem Antrag müssen eine Einschreibebestätigung der öffentlichen oder privaten Kleinkinderbetreuungseinrichtung, sowie die Zahlungsbestätigungen der Betreuungsgebühren beigelegt werden.
Zudem wird dieser Beitrag auch für die Betreuungen des Kindes zu Hause gewährt, sollte eine schwere chronische Erkrankung vorliegen, welche einen Kindergartenbesuch unmöglich macht. In diesem Fall muss ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Kinderarztes beigelegt werden.
Möchte man den Beitrag für mehrere Kinder nutzen, so muss für jedes Kind ein eigener Antrag gestellt werden. Für den „Buono nido“ wird jährlich ein Kontingent an Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Werden diese vollständig aufgebraucht, so werden weitere Anträge für dieses Jahr nicht mehr berücksichtigt.
Der Antrag kann ausschließlich auf elektronischem Weg eingereicht werden. Jeder Bürger hat die Möglichkeit über seinen persönlichen NISF/INPS Pin oder alternativ über ein Patronat das Gesuch dem NISF/INPS zu übermitteln. Die Mitarbeiter des Patronates ENAPA in den SBB Bezirksbüros stehen allen Betroffenen kostenlos für die Antragstellung zur Verfügung.