Mittwoch, 08 Februar 2023

Fortschritte beim Schülertransport

Seit Herbst bemüht sich die Südtiroler Bäuerinnenorganisation gemeinsam mit der Seniorenvereinigung im Bauernbund und dem Südtiroler Bauernbund um Erleichterungen beim Thema Schülertransport. Nun gab es Fortschritte.

Jedes Jahr zu Schulanfang beginnt für viele Eltern das Zittern um einen Platz im Schülerbus. Der Bedarf wird jedes Jahr neu bewertet und da kann es immer zu Veränderungen kommen, manchmal leider zum Nachteil von Familien in entlegenen Weilern. „Damit unsere Höfe auch in Zukunft für Familien attraktiv bleiben, ist ein funktionierender Schülertransport notwendig,“ so Landesbäuerin Antonia Egger. Bei einem Treffen mit dem zuständigen Landesrat Achammer und dem Amtsdirektor des Amts für Schulfürsorge Paulmichl wurden einerseits einzelne Fälle vorgebracht, andererseits auch generell über die Schwierigkeiten der Regelungen gesprochen.

Nun gab es im Jänner 2023 einen neuen Beschluss der Landesregierung, in den viele der Forderungen der bäuerlichen Organisationen eingeflossen sind. Die notwendige Distanz für Kinder der Grund- und Mittelschulen zwischen Wohnort und Schule wurde von 2 km auf 1,5 km reduziert. Das war notwendig, da auch die Schulwege durch den zunehmenden Verkehr leider immer gefährlicher werden und Schulbusse auch zur Reduzierung des Einzelverkehrs beitragen.

Weiters wurde eine Vereinfachung und somit Verkürzung des Verfahrens beschlossen. Somit sollten die Schülerinnen und Schüler bereits zu Beginn des Schuljahrs eine Zusage für einen Platz im Schülerbus erhalten, das hat sich bisher oft noch bis in den November hineingezogen.

Da es in den Bussen oft noch freie Plätze gibt, gelang es der Seniorenvereinigung im Bauernbund, dass Senioren die freien Plätze im Schülerbus nutzen können. „Es ist ein Stück Unabhängigkeit und Selbständigkeit, welche die Senioren auf unseren Höfen dadurch erlangen“, so die Landespräsidentin der Seniorenvereinigung Theresia Larcher.

Der Dienst wurde bereits von einigen Senioren erfolgreich getestet. Die Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Senioren in der betroffenen Ortschaft ansässig sind und einen Südtirolpass, der ihrer Altersgruppe entspricht, besitzen. Dann können sie einen entsprechenden Antrag beim Amt für Schulfürsorge stellen. Für weitere Auskünfte steht auch das Landessekretariat der Seniorenvereinigung zur Verfügung.

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