Ungerechtfertigte Aufforderungen zur INAIL- Haushaltsunfallversicherung in Umlauf
Bauernversicherte Frauen und Männer sind von der Pflicht zur Entrichtung der INAIL-Haushaltsunfallversicherung ausgenommen.
Diese Versicherung ist nur für folgende Personen pflichtig, welche
• sich in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren befinden;
• eine Tätigkeit für die Pflege der Familienangehörigen und der Wohnungen, in der sie wohnen, ausüben;
• nicht weisungsgebunden sind;
• die Arbeit im Haushalt gewohnheitsmäßig und ausschließlich verrichten und keine andere Tätigkeiten für welche die Pflicht zur Eintragung in eine andere Sozialversicherung, bzw.- kasse vorgesehen ist, ausüben.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des SBB Patronates ENAPA in den Bezirken kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.sbb.it/patronat.