Neues Saatgutgesetz: EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann verspricht Erleichterungen für die Erhalterinnen und Erhalter von lokalem Saatgut. Zurzeit läuft die Reform des EU-Saatgutrechts auf EU-Ebene.
Die Überarbeitung des Gesetzes, das aus den 60er Jahren stammt, ist wichtig für die Zukunft, damit globale Konzerne nicht die vollständige Kontrolle über die Ernährung erlangen. Notwendig auch, damit die Kulturpflanzenvielfalt nicht noch weiter zurückgeht und die Bäuerinnen und Bauern ihr Recht auf Saatgut – laut Erklärung der Vereinten Nationen von 2018 – ausüben können. Auf der Agrialp wurde darüber im Rahmen einer Diskussionsrunde mit EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, Sabine Schrott (Arche Südtirol - Artenvielfaltshöfe), Landesbäuerin Antonia Egger und Manuel Pramsohler vom Versuchszentrum Laimburg diskutiert. Die Erhalterinnen und Erhalter befinden sich in einer sehr komplexen gesetzlichen Lage. Das derzeitige Saatgutgesetz lässt für den Handel nur jenes Saatgut zu, welches in aufwändigen Prozeduren registriert und zertifiziert ist. Diese Auflagen können die Erhalterinnen und Erhalter der lokalen Sorten nicht erfüllen. „Wir fordern hier endlich eine klare Lösung. Wir möchten unser Saatgut als Kulturgut erhalten. Es kann nicht sein, dass die Bäuerinnen und Bauern illegal unterwegs sind, wenn sie ihr Saatgut tauschen und verkaufen,“ fordert Landesbäuerin Antonia Egger: „Wir laufen zudem auch Gefahr, dass unsere Kulturpflanzenvielfalt verloren geht.“
In der Genbank sind zwar über 140 Getreidelandsorten sowie über 100 Gemüselandsorten gelagert, doch sei es wichtig dieses Saatgut auf den Feldern auszubringen und dort zu vermehren, so Manuel Pramsohler von der Laimburg, der die Genbank betreut. Dies sei wichtig für die Biodiversität.
Voraussichtlich wird nächstes Jahr auf EU-Ebene über das neue Saatgutgesetz abgestimmt. Dies versprach EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann. Die neue Regelung sieht vor, dass Landsorten und Sorten, die zur Biodiversität beitragen, getauscht werden können. Zusätzlich beinhaltet der Vorschlag von Dorfmann auch den Verkauf, ohne weitere bürokratische Hürden. Einzige Ausnahme: „Am Ende des Jahres muss eine Meldung über die Menge des Saatgutes gemacht werden, damit Trittbrettfahrer ausgeschlossen werden können.“
Bäuerin Sabine Schrott Prenn von „Arche Südtirol – Artenvielfaltshöfe“ freut sich: „Wenn es jetzt wirklich die Möglichkeit gibt, dass Bäuerinnen und Bauern ihr Saatgut weitergeben dürfen, dann wäre das ein Riesenfortschritt für die Kulturpflanzenvielfalt.“
Auch Landesbäuerin Egger freut sich über die positive Nachricht: „Für all jene, die Saatgut aus alten und lokalen Sorten vermehren, anbauen und tauschen bzw. verkaufen, ist dieser Vorschlag eine gute Lösung. Er gibt den kleinen Betrieben mehr Spielraum und rechtliche Sicherheit.“