Soziale Landwirtschaft gibt es in Südtirol bereits seit 2006, denn seit damals ist die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen - wachsen - leben" bereits aktiv. Das neue Staatsgesetz „Soziale Landwirtschaft" ermöglicht nun neue Tätigkeitsfelder.
Bereits vor 10 Jahren hat die Südtiroler Bäuerinnenorganisation das Thema Soziale Landwirtschaft aufgegriffen und hier Zukunftsperspektiven gesehen. Darauf verweist Landesbäuerin Hiltraud Erschbamer: „Mit viel Einsatz gelang es der damaligen Landesführung die erste Ausbildung zur Tagesmutter in die Wege zu leiten. Das war kein leichtes Unterfangen.“ Die damalige Landesbäuerin Maria Hochgruber Kuenzer gründete im Jahre 2006 mit dem Landesbäuerinnenrat die Sozialgenossenschaft „Mit Bäuerinnen lernen-wachen-leben“, um soziale Dienstleistungen in der Landwirtschaft umzusetzen. Sie ist seit damals auch die Präsidentin der Genossenschaft. Die Kinderbetreuung erfreut sich inzwischen großer Beliebtheit und immer mehr Eltern wählen das Konzept der Naturpädagogik dieser Genossenschaft. Im Jahr 2014 hat die Genossenschaft auch die „Seniorenbetreuung am Bauernhof“ aufgebaut. „Traditionell hat die Landwirtschaft immer schon das soziale Leben neben dem wirtschaftlichen Leben gepflegt. So gehörte Kinder- und Altenbetreuung selbstverständlich zum Leben auf den bäuerlichen Höfen“, so Präsidentin Maria Kuenzer.
Neues Gesetz bietet neue Möglichkeiten
Der Staat hat im Herbst 2015 ein eigenes Gesetz für die soziale Landwirtschaft verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht, dass unterschiedliche Betreuungsformen für Kinder, Erwachsene und ältere Menschen im landwirtschaftlichen Betrieb umgesetzt werden können unter anderem auch pädagogische und gesundheitliche Maßnahmen und Dienstleistungen, erklärt Maria Kuenzer: „Zum ersten Mal wird das soziale Angebot von Betreuung und Dienstleistung auf den Bauernhöfen regulär mit Arbeits-und Betreuungsverträgen abgewickelt. Neu ist auch, dass diese Tätigkeit als landwirtschaftliche Tätigkeit anerkannt wird.“ Das Gesetz sieht vor, dass die einzelnen Regionen eigenständig die Kriterien und Maßnahmen für die Umsetzung der sozialen Dienstleistungen am Bauernhof ausarbeiten sollen. Laut Staatsgesetz ist ein eigenes Landesgesetz erforderlich. Dort werden Ausbildung, Angebot und Abwicklung für die soziale Landwirtschaft geregelt. „Aufgrund meiner zehn jährigen Erfahrung mit der Arbeit in unserer Sozialgenossenschaft werde ich bei der Erstellung der Kriterien und Umsetzung der Tätigkeit von sozialen Dienstleistungen intensiv mitarbeiten“, so die Präsidentin Kuenzer.
Soziale Landwirtschaft als Chance sehen
Für die Südtiroler Bäuerinnenorganisation bietet die Soziale Landwirtschaft weitere Tätigkeitsfelder für die Bäuerinnen am Hof: „Wir werden heuer eine Studie machen, wo wir eine Bestandserhebung machen, und schauen, welche sozialen Dienstleistungen den bäuerlichen Familien etwas bringen“, sagt Landesbäuerin Erschbamer. Einen Vergleich mit anderen Ländern wird zudem zeigen, welche Chancen die Soziale Landwirtschaft den Bäuerinnen und Bauern bereits bietet. Der ländliche Raum ist auch Raum für soziale Bedürfnisse. Diese sozialen Bedürfnisse aufgreifen und den bäuerlichen Familien am Hof die Möglichkeit bieten, hier ihr Einkommen zu erzielen: Das ist seit langem schon ein wichtiger Auftrag für die Bäuerinnenorganisation. Und wird es in Zukunft bleiben.